Dieser Zeitraum wird durch Plakataushang in Kitas und Grundschulen und auch in der Presse angekündigt. Für die Schulanmeldung werden der Personalausweis oder Pass der Erziehungsberechtigten und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Selbstverständlich das Kind und bei Bedarf eine Unterstützung (z.B. eine Übersetzerin).
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. November bis zum 30. September (Stichtag) das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August des Jahres schulpflichtig. Nach der Anmeldung wird das Kind durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Den Termin für die Untersuchung erhält man bei der Schulanmeldung.
Wenn das Kind im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres sechs Jahre alt wird, kann ein Antrag auf vorzeitige Einschulung gestellt werden. Eine vorzeitige Aufnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn das Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Wenn der Entwicklungsstand des Kindes in der Kita eine bessere Förderung als in der Schule erwarten lässt, kann ein Antrag auf Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht um ein Jahr gestellt werden. Sollte eine Zurückstellung in Betracht kommen, erstellt die Kita auf einem Formblatt ihre fachliche und durch ein klares Förderkonzept für das Kind begründete Stellungnahme. Diese Stellungnahme ist bei der Anmeldung im Herbst bei der zuständigen Grundschule einzureichen. Alles Weitere regelt die zuständige Grundschule. Die Schulaufsicht erteilt dann einen Bescheid über den Antrag auf Zurückstellung.
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