Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder termingerecht an der örtlich zuständigen Grundschule, d.h. die Schule, in deren Einzugsbereich der Schüler/-in seinen Wohnsitz hat, oder einer Schule in freier Trägerschaft an. Die genauen Termine für die Anmeldung werden durch den Schulträger z. B. per Aushang im Kindergarten, über das Internet oder die Presse bekannt gegeben. Bei der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten über Termine in Vorbereitung der Einschulung informiert. Die Schule veranlasst die schulärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder.
Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 01. August.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden und dafür die körperlichen, geistigen und verhaltensmäßigen Voraussetzungen mitbringen.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen.
Wichtig ist auch, dass die Entwicklungsberichte aus der Kita an die Grundschule weitergegeben werden. Diese Datenübergabe bedarf der Einwilligung der Eltern. Dafür gibt es ein vorgefertigtes Formular, welches in der Elternunterrichtung zu finden ist.
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