Einschulung Sachsen-Anhalt 2024, 2025, 2026

Anmeldefrist Einschulung
03.08.2024
09.08.2025
15.08.2026

Anmeldefristen

Die Anmeldung des Einschülers muss bis zum 1.3. des Jahres vor der Einschulung erfolgen. Bei der Anmeldung ist das Kind von den Eltern persönlich vorzustellen.

Einschulungsalter, Stichtag

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Vor der Aufnahme in die Schule ist eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen.

Voraussetzungen für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig, seelisch oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, werden an der Grundschule oder an der Förderschule entsprechend gefördert. Im Einzelfall kann die Aufnahme in die Schule durch die Schulbehörde im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten um ein Jahr verschoben werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.