Die Termine für die Anmeldungen der Einschüler erfahren die Eltern aus der Presse, per Post oder durch die zuständige Grundschule.
Das Schulgesetz von Schleswig-Holstein legt fest, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni (Stichtag) des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.
Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden.
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