Fronleichnam in Deutschland

Fronleichnam ist im Jahr 2025 gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Datum
Jahr
Name
Art
Regionen
KW
Urlaub?
08. Juni
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
23
BT
30. Mai
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
22
BT
19. Juni
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
25
BT
04. Juni
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
23
BT
27. Mai
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
21
BT
15. Juni
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
24
BT
31. Mai
Donnerstag
Fronleichnam
gesetzlich
BW, BY, HE, NW, RP, SL
22
BT
{{ item.datum }}
{{ item.jahr }}
{{ item.tag_short }}
{{ item.name }}
{{ item.art }}
{{ item.regionen }}
KW {{ item.kw }}
{{ item.urlaub }}

Abkürzungen

  • LWE: Langes Wochenende
  • BT: Brückentag
Fronleichnam 2024
Mai 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
18  12345
196789101112
2013141516171819
2120212223242526
222728293031  
2025
Juni 2025
Mo Di Mi Do Fr Sa So
22      1
232345678
249101112131415
2516171819202122
2623242526272829
2730      
2026
Juni 2026
Mo Di Mi Do Fr Sa So
231234567
24891011121314
2515161718192021
2622232425262728
272930     
2027
Mai 2027
Mo Di Mi Do Fr Sa So
17     12
183456789
1910111213141516
2017181920212223
2124252627282930
2231      

Feiertage vor und nach Fronleichnam 2025 Deutschland

Pfingstsonntag08.06.2025
Pfingstmontag09.06.2025
17. Juni 195317.06.2025
Fronleichnam19.06.2025
Sommeranfang, Sommersonnenwende21.06.2025
Johannistag24.06.2025
Peter und Paul29.06.2025

Informationen über den Feiertag Fronleichnam

Fronleichnam ist ein römisch katholischer Feiertag, der in einigen deutschen Bundesländern gesetzlich als Feiertag festgeschrieben ist.
Das Fronleichnamsfest findet genau zehn Tage nach Pfingsten statt und fällt somit immer auf den zweiten Donnerstag nach Pfingsten.
Den spirituellen Inhalt des Festes kann man bereits über die Etymologie seiner Bezeichnung herausfinden. Das althochdeutsche Wort "fron" steht für "Herr", die Bezeichnung "Leichnam" bedeutet übersetzt so viel wie "Leib". Damit weist bereits der Name auf die zentralen Elemente der Eucharestiefeier hin.

Das Fronleichnamsfest, das den Beinamen "Hochfest des Leibes und Blutes Christi" trägt, wurde zum erstmals im Jahr 1246 in der Diözese Lüttich fest eingeführt.
Die theologische Grundlage für das Fronleichnamsfest wurde mit dem von 1213-1215 stattfindenden vierten Laterankonzil gelegt, auf dem die Verwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi, die so genannte Transsubstantiationslehre, offiziell zum Dogma erklärt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war aber an einem Feiertag zu ehren dieses Sakraments noch nicht zu denken.
Dies änderte sich erst durch die Visionen der Augustinerchorfrau Juliana von Lüttich, die seit 1207 im Kloster Kloster Mont Cornillon lebte und dort regelmäßig von ihren Visionen berichtete. In einer dieser Visionen sei ihr Jesus Christus erschienen und habe ihr über ein Gleichnis mitgeteilt, dass es sein Wunsch sei, dass dem Altarssakrament ein eigener Festtag gewidmet werde.
Nach dem Tod der später heilig gesprochenen Juliana im Jahr 1258, setzte ihr Freundin Eva, heute bekannt unter dem Beinamen "die Seelige" , ihr Werk fort. Auf ihr Drängen hin bemühte sich Heinrich von Geldern, der damalige Bischof von Lüttich bei Papst Urban IV um ein entsprechendes Dekret. 1264 kündige Papst Urban IV, der vor der Wahl zum Papst Archidiakon in Lüttich war, in einem Brief an, dass Fronleichnamsfest allgemein einzuführen.
Bedingt wurde diese Einführung durch das so genannte "Blutwunder von Bolsena" aus dem Jahr 1263. Der sich auf Pilgerfahrt nach Rom befindende böhmische Priester Peter von Prag feierte in der nach Christina von Bolsena benannten Kirche Messe. Sein erschütterter Glaube an die Transsubstantiation während der Eucharestiefeier fand neue Festigung, als während der Gabenbereitung aus der Hostie einige Tropfen Blut auf das Tuch, auf dem Kelch und Hostienteller standen, tropften.
Dieses Wunder war für Papst Urban IV der letzte Beweis, den Drängen nach einem Feiertag für das Altarssakrament endgültig nachzugeben. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings der zweite Donnerstag nach Pfingsten als Termin noch nicht festgelegt, dies erfolge erst 1317 durch Papst Johannes XXII.
Das Fronleichnamsfest erfreute sich bei der Bevölkerung relativ schnell einer großen Begeisterung, was vor allem auf die prachtvollen Fronleichnamsprozessionen zurückzuführen ist. Bei diesen Prozessionen trägt der Priester die "Monstranz", in welcher die Hostie verwahrt wird, durch die Straßen, während ihm die Gemeinde folgt. An insgesamt vier verschiedenen Altären werden Fürbitten gebetet und Segenssprüche verteilt. Dieser Form der Prozession, die auch heute noch beibehalten wird, lässt sich aufgrund von Zeugnissen bis mindestens auf das Jahr 1273 zurückdatieren, als in Benediktbeuern die erste Fronleichnamsprozession abgehalten wurde. Für das Jahr 1277 ist außerdem die erste Prozession für die Stadt Köln verbrieft.
Konflikte um das Fronleichnamsfest entbrannten während der Reformation im 16. Jahrhundert. Martin Luther war ein entschiedener Gegner des Festes weil dieses seiner Ansicht nach einer Art Reliquienkult gleichkomme und nicht selten zur Gewinnung von Ablassgeldern genutzt werde.
Die katholische Kirche reagierte auf dem von 1545-1563 tagenden Konzil von Trient, bei dem das Fronleichnamsfest zu einer Art von gegenreformatorischer Machtdemonstration aufgewertet wurde.
Dieser Konflikt führte dazu, dass die Katholiken in bestimmten Gebieten wie z.B. Teilen der USA bis heute auf die Fronleichnamsprozession verzichten, da sie fürchten, dass die Prozession als Provokation aufgefasst werden könnte.