Martin I. war im Jahre 649 zum Papst gewählt worden. Allerdings erkannte der oströmische Kaiser Constans II. diese Wahl nicht an, weil der Papst die vom Kaiser befürwortete religiöse Richtung des Monotheletismus als Irrlehre bezeichnet und verurteilt hatte. Im Jahre 653 befahl der Kaiser sogar, das Kirchenoberhaupt zu verhaften und nach Konstantinopel zu bringen. Nach der drei Monate dauernden Überfahrt wurde der Gefangene vor Gericht gestellt und wegen Rebellion zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde anschließend - auf Bitten des Patriarchen von Konstantinopel - jedoch in lebenslange Verbannung umgewandelt. Nachdem der schwerkranke Papst im Jahre 654 in seinem Verbannungsort Chersones auf der Halbinsel Krim eingetroffen war, blieb ihm nur noch ein Jahr bis er 655 an den erlittenen körperlichen und seelischen Qualen starb.
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